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Zu den Anforderungen an die Weiterleitung eines Irrläuferschreibens durch das FA im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
Die Frage, innerhalb welchen Zeitraums und unter welchen Umständen der Bearbeitung ein Irrläuferschreiben zur Einlegung eines Einspruchs vom unzuständigen FA an das zuständige FA noch als innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weitergeleitet anzusehen ist, ist nicht abstrakt klärungsfähig (Bezug: § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs 2 Nr. 2, Alternative 1, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO; § 110 Abs. 1, § 357 Abs. 1, § 357 Abs. 2 Satz 4 AO).
(1) In der BFH-Rechtsprechung ist zur Wiedereinsetzung eines Einspruchsführers gem. § 110 Abs. 1 AO in die Einspruchsfrist geklärt, dass ein schuldhaftes Handeln des Einspruchsführers oder ein solches ihm zuzurechnendes Handeln des Prozessbevollmächtigten vorliegt, wenn ein Einspruch an eine unzuständige Finanzbehörde gerichtet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses schuldhafte Han...