StuB Nr. 22 vom Seite 1

Wegfall der Abzinsung von Verbindlichkeiten …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Bislang mussten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. unverzinsliche Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate betrug und die nicht auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhten, mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden. Der daraus resultierende Abzinsungsertrag wurde in den folgenden Wirtschaftsjahren durch ratierliche Aufzinsungen ausgeglichen. Der Gesetzgeber hat das Gesetz mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden (also bei kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr für das Jahr 2023), aufgehoben. Damit sind neue Verbindlichkeiten von vornherein mit dem Nennwert zu passivieren. Altverbindlichkeiten, die bereits in der Vergangenheit abgezinst wurden, sind gewinnwirksam auf den Nennbetrag aufzuzinsen. Tiede stellt praktische Anwendungsfälle der Neuregelung vor.

Sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde

Nach dem unterhält eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die mit dem Ziel gegründet wurde, ein Wirtschaftsgut zu übernehmen und dieses durch Verkauf der Mitunternehmeranteile weiter zu übertragen, einen Gewerbebetrieb. Erfolgen die Übernahme des Wirtschaftsguts und der Verkauf der Mitunternehmeranteile am selben Tag, kann eine Mitunternehmerschaft laut BFH auch nur für lediglich eine juristische Sekunde und daraus folgend eine sachliche Gewerbesteuerpflicht bestehen. Hahn stellt zunächst die für den entschiedenen Fall relevanten rechtlichen Grundlagen dar und ordnet dann das Urteil ein.

Betriebsveranstaltungen in der Umsatzsteuer

Der BFH hat sich mit Urteil vom - V R 16/21 zur Frage des Vorsteuerabzugs aus Betriebsveranstaltungskosten geäußert. Während die bisherige 110 €-Grenze im Lohnsteuerrecht seit 2015 ein Freibetrag ist (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG), wird für den Vorsteuerabzug weiterhin von einer Freigrenze ausgegangen. Eine durch das Wachstumschancengesetz vorgesehene lohnsteuerliche Freibetragserhöhung dürfte Folgewirkungen auf das Umsatzsteuerrecht haben. Seifert diskutiert das Urteil.

Leasing nach HGB und IFRS

Leasing wird nahezu von jedem Unternehmen – unabhängig von der Größenklasse – genutzt. Gründe gibt es viele. Der wichtigste wird die Liquiditätsschonung bei gleichzeitiger Nutzbarkeit des Gegenstands sein. Der Beitrag von Lohr/Schiffer beschäftigt sich mit den Unterschieden bei der Bilanzierung nach HGB und IFRS sowie welche Auswirkungen diese auf die Bildung von latenten Steuern haben.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 22/2023 Seite 1
NWB VAAAJ-52426