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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 18 | Umsatzsteuer: Wirtschaftliche Eingliederung mittels Verflechtung zwischen Organgesellschaften

Bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft kann die wirtschaftliche Eingliederung nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen. Im Ergebnis kann eine wirtschaftliche Eingliederung also mittelbar sogar über Schwestergesellschaften hergestellt werden, die Organgesellschaften des Organträgers sind.

Wir kommen zur Umsatzsteuer und beginnen mit einem Urteil zur Organschaft. Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Eingliederung bestätigt.

Die wirtschaftliche Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerliche Organschaft kann – so aktuell der V. Senat des BFH – nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen. Sie kann auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen.

Im Ergebnis kann eine wirtschaftliche Eingliederung mittelbar sogar über Schwestergesellschaften hergestellt werden, die Organgesellschaften des Organträgers sind. Also nicht nur vertikal mittelbar – über eine Enkelgesellschaft.

Eine wirtschaf...

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