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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 17 | Spendenabzug: Darlehen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende nicht zwingend schädlich

Der Umstand, dass eine Stiftung dem Spender den in den Vermögensstock gezahlten Betrag kurze Zeit später als verzinsliches Darlehen zur Verfügung stellt und mit den Zinserträgen ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke fördert, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs für sich genommen noch kein Grund, den Spendenabzug zu versagen. Der Spendenabzug setzt allerdings voraus, dass mit der gegenläufigen Darlehensgewährung kein Vorteil für den Zuwendenden verbunden ist.

Informieren möchten wir Sie auch über ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs zum Spendenabzug.

Im Streitfall hatte ein Steuerpflichtiger einer von ihm gegründeten gemeinnützigen Stiftung 400.000 € gespendet. Er war zugleich Vorstand der Stiftung. Anschließend wurde ihm in gleicher Höhe von der Stiftung ein verzinsliches Darlehen zur Verfügung gestellt. Es wurde mit nachrangigen Grundschulden besichert.

Der X. Senat des BFH hat entschieden: Der Umstand, dass eine Stiftung dem Spender den in den Vermögensstock gezahlten Betrag kurze Zeit später als verzinsliches Darlehen zur Verfügung stellt und mit den Zinserträgen ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zw...

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