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BFH Urteil v. - IX R 130/86 BStBl 1992 II S. 823

Gesetze: EStG § 21a Abs. 4 Satz 5II. WoBauG § 17

Baumaßnahmen führen nur dann zu Ausbauten i. S. des § 21a Abs. 4 Satz 5 EStG, wenn die Wohnräume wegen Änderung der Wohneinheiten für Wohnzwecke ungeeignet waren

Leitsatz

Umbaumaßnahmen an einer Wohnung führen nur dann zu Ausbauten i.S. des § 21a Abs. 4 Satz 5 EStG, wenn die Wohnräume wegen der Änderung der Wohngewohnheiten für Wohnzwecke ungeeignet waren; es genügt nicht, daß die Wohnräume lediglich instandsetzungsbedürftig waren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 823
BFH/NV 1992 S. 59 Nr. 9
VAAAA-94243

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BFH, Urteil v. 28.04.1992 - IX R 130/86

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