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Thüringer Finanzgericht Urteil v. - III 1104/99 EFG 2003 S. 914 Nr. 13

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 2, HGB § 255 Abs. 2 S. 1

EigZulG: Keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei umfassender Altbausanierung

Eigenheimzulage 1998

Leitsatz

Eine umfassende Sanierung ist nur dann wie ein Neubau i.S.d. § 9 Abs. 2 Satz 1 EigZulG zu behandeln, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmend sind; z. B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschossdecken u. a. Dies gilt selbst dann, wenn der Renovierungsaufwand über dem Kaufpreis des unsanierten Objektes liegt, die Aufwendungen 95 % der Kosten eines vergleichbaren Neubaus erreichen und lediglich 10 % der ursprünglichen Altbausubstanz erhalten wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1038 Nr. 19
EFG 2003 S. 914 Nr. 13
XAAAB-13179

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Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 31.01.2001 - III 1104/99

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