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BFH Urteil v. - IX R 44/89

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erhielt von seiner im Jahre 1898 geborenen Großmutter im Jahre 1973 ein mit einem im Jahre 1922 errichteten Zweifamilienhaus bebautes Grundstück unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts an dem Grundstück übertragen. Das Nutzungsrecht sollte nach dem Ableben der Großmutter den Eltern des Klägers zustehen. Im Jahre 1982 verzichteten die Großmutter und die Eltern des Klägers auf das Nießbrauchsrecht gegen Zahlung von 100000 DM. Die Vertragsparteien wandelten mit Vertrag vom selben Tage die Ablösungsschuld in eine Darlehensschuld um: Ein Teilbetrag von 60000 DM sollte ohne eine Verzinsung am 31. Dezember 1983 zurückgezahlt werden. Der Restbetrag von 40000 DM sollte mit 10 v.H. jährlich verzinst und am 31. Dezember 1999 getilgt werden. Die Leistung einer Sicherheit wurde nicht vereinbart. Anschließend wurde die Darlehensforderung von 40000 DM von der Großmutter auf die Eltern des Klägers und sodann von diesen auf den am 24. Januar 1980 geborenen Sohn des Klägers übertragen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 460
BFH/NV 1994 S. 460 Nr. 7
QAAAB-33920

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BFH, Urteil v. 29.06.1993 - IX R 44/89 -nv-

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