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BFH Urteil v. - I R 160/90 BStBl 1992 II S. 763

Gesetze: UmwStG §§ 20, 21

Kein Veräußerungsgewinn beim Übergang stiller Reserven aus einer Sacheinlage auf Altanteile und auf junge Anteile einer nahestehenden Person bei Kapitalerhöhung

Leitsatz

Gehen bei einer Kapitalerhöhung stille Reserven von einer Sacheinlage (§ 20 Abs. 1 UmwStG) unentgeltlich auch auf Altanteile und auf junge Anteile einer nahestehenden Person über, so tritt zwar keine Gewinnrealisation ein; diese Anteile werden aber insoweit ebenfalls von der Steuerverhaftung des § 21 UmwStG erfaßt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 763
BFH/NV 1992 S. 53 Nr. 8
ZAAAA-94220

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BFH, Urteil v. 08.04.1992 - I R 160/90

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