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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 1708/2007

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Disquotale Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH als Schenkung des Übernehmers an einen nicht an der Kapitalerhöhung beteiligten Gesellschafter, wenn der Wert der Sacheinlage den Nennbetrag der Kapitalerhöhung übersteigt

Leitsatz

Die Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH ist jedenfalls dann als eine Schenkung des Übernehmers an einen nicht an der Kapitalerhöhung beteiligten Gesellschafter anzusehen, wenn das Stammkapital der Gesellschaft disquotal erhöht wird und der gemeine Wert der eingebrachten Einlage den Nennwert der Kapitalerhöhung übersteigt (hier. Buchwert 100.000 DM, Bewertung durch das FA 5.670.000 DM).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAC-81229

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 28.02.2008 - 4 K 1708/2007

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