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Verschiebung bestimmter ESRS; DRSC Briefing Paper zur CSRD für Drittstaatenunternehmen
Gegenwärtig sind diese Berichtsstandards bis zum durch die Europäische Kommission zu erlassen (Art. 29b Abs. 1 Unterabs. 3 Nr. 2 bzw. 40b BilanzRl). Die Konsultation enthält den Vorschlag für einen Beschluss zur Verschiebung der Frist um zwei Jahre auf Juni 2026. Dieser Vorschlag ist Teil des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2024, im Rahmen dessen der Aufwand für die Berichterstattung nach EU-Vorschriften um 25% reduziert werden soll.
Im Hinblick auf die ESRS für Drittstaatenunternehmen sind gemäß dem geplanten Arbeitsprogramm der EFRAG erste Standardsetzungsaktivitäten bereits für 2024 vorgesehen. Mit dem Briefing Paper „Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD für Drittstaatenunternehmen“ stellt das DRSC insbesondere b...