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BBK Nr. 21 vom

Änderungen für bargeldintensive Betriebe ab dem 1.1.2024

Diese Änderungen sollten Ihre Mandanten beachten

Patrick Krullmann und Tobias Teutemacher

Spätestens seit dem müssen sämtliche elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAS) mit Kassenfunktion mit einer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) ausgestattet sein. Zum wird dieser Kreis der eAS um EU-Taxameter und Wegstreckenzähler erweitert. Grund dafür sind die durch Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) v. neu aufgenommen Vorschriften. Zu beachten ist dabei auch eine formlose Mitteilungspflicht bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung des § 9 KassenSichV. Mit Schreiben v. veröffentlichte das BMF schließlich eine Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zTSE nach dem . Des Weiteren wurde der neue AEAO zu § 146a am bekanntgegeben. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Änderungen zusammen und stellt ausführlich dar, wo Mandanten noch informiert werden müssen.

I. Fazit zu den Änderungen der Kassensicherungsverordnung

Die gravierendsten Änderungen betreffen die Taxi- und Mietwagenbranche. Zukünftig stellen Taxameter und Wegstreckenzäher el...

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