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Kurzfassung zum Beitrag von Steiner, NWB-BB 11/2023 S. 346

Aktuelle BGH- und BFH-Entscheidungen zur GmbH-Geschäftsführerhaftung

RA Dr. Christian Steiner

Zwei aktuelle Entscheidungen der Bundesgerichte können für Ihre Geschäftsführer-Mandanten relevant sein: Laut BGH-Urteil haftet der Geschäftsführer einer Kommanditisten-GmbH bei sorgfaltswidriger Geschäftsführung grds. für den entstandenen Schaden der Kommanditgesellschaft. Dies gelte auch dann, wenn diese Geschäftsführung nicht die alleinige oder wesentliche Aufgabe der GmbH ist. Da eine Pflicht zur Geschäftsführung im Ganzen bestehe, lasse auch eine abweichende Ressortzuteilung Überwachungspflichten grds. nicht entfallen. Nach einem Beschluss des BFH kann sich der Geschäftsführer einer GmbH gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen. Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss von der Übernahme der Geschäftsführung absehen bzw. das Amt niederlegen. Bevor aber die beiden Rechtsprechungen dargestellt werden, wird ein kurzer Überblick über die Haftungsrisiken der Geschäftsführung vorgenommen.

Kernaussagen

  • Geschäftsführer haften gegenüber der GmbH (Innenha...

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