Eins plus eins ergibt drei!?
Liebe Leserinnen und Leser,
die Tätigkeitsabschlüsse aus der buchhalterischen Entflechtung von Energieversorgern sind seit langem zu testieren und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Für diese Tätigkeitsabschlüsse galten und gelten seit jeher die gleichen Grundsätze nach HGB oder den GoB wie für die handelsrechtlichen Abschlüsse. Mangels konkreter Regelungen für die Entflechtung musste die Praxis eigene Wege beschreiten, eine entsprechende IDW-Stellungnahme enthält zwei Alternativen. Problematisch dabei ist, dass eine der beiden Lösungen die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften nicht beachtet, denn die kumulierten Bilanzsummen der Tätigkeitsabschlüsse übersteigen die des ihnen zugrunde liegenden handelsrechtlichen Abschlusses, eins plus eins ergibt plötzlich drei. Auf der Hand liegt, dass ein solches Ergebnis Stirnrunzeln verursacht, insbesondere dann, wenn diese Zuordnungsdifferenzen als Forderungen oder Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Dr. Michael Poullie zeigt ab den Hintergrund des Problems und dass die zuständigen Regulierungsbehörden seit langem diese widersinnige Lösung akzeptieren. Irritierend ist dabei, dass diese Ergebnisse in die Berechnung der Netzentgelte eingehen (könnten). Jedoch ist deren konkrete Ableitung unklar und auch auf dezidierte Nachfragen hin nicht transparent.
In seiner ISA (DE)-Beitragsreihe beschreibt WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps diesmal ab ISA (DE) 710 zu Vergleichsinformationen – Vergleichsangaben und Vergleichsabschlüsse und stellt gewohnt prägnant die Grundsätze und die deutschen Besonderheiten vor.
Durch die 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht sich eine Vielzahl von Unternehmen mit hohen Transparenz-Anforderungen an ihre Nachhaltigkeitsleistung konfrontiert. Konsequenterweise sind die Nachhaltigkeitsberichte prüfungspflichtig. Hierfür einschlägige Prüfstandards liegen mittlerweile im Entwurf vor. Dr. Josef Baumüller stellt ab überblicksartig Standard-Entwürfe vor, die IDW und IAASB vorgelegt haben, und geht auch auf die Implikationen für den Berufsstand ein.
In der Rubrik haben Prof. Dr. Henner Klönne und Prof. Dr. Carsten Theile diesmal eine Aufgabe bearbeitet, die es in sich hat: Es geht um einen Fall zur Jahresabschluss-Analyse, für den nicht weniger als 90 Punkte vergeben wurden und der die Komplexität des WP-Examens anschaulich vor Augen führt.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
WP Praxis 11/2023 Seite 309
IAAAJ-50430