Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuregelungen der Beitragssätze zur Pflegeversicherung
Ein Überblick
Die Betreuung und Versorgung der zunehmenden Zahl von Pflegebedürftigen in Deutschland ist eine der großen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahre. Durch das am vom Bundesrat verabschiedete Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird die gesetzliche Pflegeversicherung in einigen wichtigen Bereichen reformiert. Um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern, ist mit Wirkung ab dem eine Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung und eine Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose in Kraft getreten. Der Gesetzgeber setzt mit dem PUEG auch ein Urteil des BVerfG um, wonach die Kindererziehung ab Juli 2023 stärker als bisher bei den Pflegebeiträgen von Eltern berücksichtigt werden muss.
Schönfeld/Plenker, Pflegeversicherung, Lexikon Lohnbüro 2023, NWB GAAAD-14797
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) soll die Pflegeversicherung zukunftsfähiger machen.
Durch das PUEG wird seit dem der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung nach der Kinderzahl differenziert.
Um Arbeitgeber als beitragsabführende Stellen zu entlasten, ist für die Umsetzung der neuen gestaffelten Beitragsabschläge für den Zeitraum vom bis zum ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen.
I. Hintergrund und Ziel
[i]Eilts, Neue Regeln bei der Beitragsberechnung zur sozialen Pflegeversicherung, Lohn & Gehalt direkt digital 6/2023 S. 13, NWB NAAAJ-45156 Ab Mitte der 2030er-Jahre werden 20 Mio. Menschen in Deutschland 67 Jahre oder älter sein. Aufgrund des zunehmenden Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Nach einem aktuellen Dossier des Bundesministeriums für Gesundheit betrug die Zahl der Pflegebedürftigen und damit Leistungsberechtigten mit Einführung der Pflegeversicherung als eigener Zweig der Sozialversicherung im Jahr 1995 ca. 1,0 Mio. Personen. Ende des Jahres 2021 gab es insg. ca. 4,6 Mio. Leistungsbezieher in der sozialen Pflegeversicherung. Der AOK-Bundesverband prognostiziert, dass die Zahl der Pflegedürftigen im Jahr 2040 voraussichtlich auf ca. 6,0 Mio. Personen ansteigen wird.
Die beständig wachsende Zahl von Leistungsempfängern wirkt sich auch auf die Ausgaben in der sozialen Pflegeversicherung aus. Im Jahr 2017 wies die soziale Pflegeversicherung mit 2,42 Mrd. € erstmals ein Rekorddefizit aus, das im Jahr 2018 mit 3,55 Mrd. € noch einmal um 50 % gegenüber 2017 übertroffen wurde. Für das Jahr 2022 wird ein Fehlbetrag i. H. von 2,25 Mrd. € und für das laufende Jahr 2023 ein weiterer Fehlbetrag von rund 3,0 Mrd. € prognostiziert.