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ESRS – European Sustainability Reporting Standards
1. Definition und Funktion
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die einschlägigen Standards, welche die in der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen (vgl. insbesondere 2.) zur Aufstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte anwenden müssen. Die ESRS wurden von der hierzu beauftragten EFRAG (European Reporting Advisory Group) entwickelt und anschließend zur Prüfung und Veröffentlichung an die EU-Kommission übergeben. Die Veröffentlichung des ersten Sets an sektorunabhängigen Standards erfolgte am .
Die verbindliche Beachtung einheitlicher Standards zur Aufstellung von Nachhaltigkeitsberichten dient insbesondere der Verbesserung der Vergleichbarkeit der hiermit erstellten Nachhaltigkeitsberichte. Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte ist die zwingende Darstellung des Nachhaltigkeitsberichts als eigener Teil innerhalb des Lageberichts.
Baumüller/Needham/Scheid, Entwürfe zu europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – Relevanz für den Mittelstand? – Würdigung der Angabepflichten zu ESG-Aspekten,
Baumüller/Scheid, Die European Sustainab...