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NaRp Nr. 1 vom Seite 6

Die Endfassung von „Set 1“ der ESRS

Darstellung und kritische Würdigung

Dr. Josef Baumüller

Am hat die EU-Kommission die von ihr übernommenen Endfassungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht – nach einem langen und von kontroversen Debatten begleiteten Prozess. Damit liegen nunmehr die Standards vor, die ab dem Geschäftsjahr 2024 von jenen Unternehmen angewandt werden müssen, welche von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet sind. Der vorliegende Beitrag stellt diese ESRS vor und gibt Empfehlungen für die dazu laufenden Implementierungsprojekte.

Kernaussagen
  • Die ESRS vom können sowohl hinsichtlich ihres Entstehungsprozesses als auch hinsichtlich der (formalen wie inhaltlichen) Qualität nur bedingt die hohen Erwartungen erfüllen, die an sie gestellt wurden.

  • Noch immer sind zahlreiche Auslegungs- und Anwendungsfragen offen, die nicht zuletzt mit Compliance-Risiken für Unternehmen und einem entsprechend intensiven, ressourcenaufwändigen Austauschbedarf mit den Adressaten der Berichterstattung einhergehen können.

  • Dringlich ist für berichtspflichtige Unternehmen die Aufgabe, sich zeitnahe mit den nunmehr endgültig vorliegenden Anforderungen zu befassen und basierend auf der eigenen Ausgangslage die richtigen Schlüsse zu ziehen.

I. E...