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Wer trägt bei Gehaltsnachzahlungen den entstehenden Steuerschaden?
Der Hinweis, dass Steuernachforderungen keinen Schaden darstellen, ist nicht immer zutreffend
Gehaltsnachzahlungen können unterschiedliche Gründe haben. Besonders praxisrelevant sind die in der Lohnabrechnung unterlassenen Abbildungen von Gehaltserhöhungen sowie Nachzahlungen im Anschluss an einen arbeitsgerichtlichen Prozess zwischen dem (ehemaligen) Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Sind durch die zeitversetzte Nachzahlung mehr Steuern vom Arbeitnehmer zu entrichten als bei fristgerechter Gehaltszahlung, bemühen Arbeitgeber gern den bekannten Grundsatz, dass berechtigte Steuernachforderungen keinen Schaden für den Betroffenen darstellen, und weisen damit eine eigene Verantwortung für die Entstehung des Steuerschadens zurück. Diese Ansicht wird jedoch nicht uneingeschränkt geteilt, wie u. a. ein Urteil des LAG München (Urteil v. - 3 Sa 613/21, NWB RAAAJ-49258) aus dem vergangenen Jahr zeigt. Die vom Arbeitgeber eingelegte Revision hat das Bundesarbeitsgericht (, NWB WAAAJ-43961) zurückgewiesen.
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I. Getrennte steuer- und zivilrechtliche Behandlung
Insbesondere in Fällen der (jahresübergreifenden) Gehaltsnachzahlung ist deren (lohn-)steuerliche von der zivilrechtlichen Behand...