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Einkommensteuerliche Förderung privater Investitionen als Standortfaktor
Tagungsbericht zur 7. YIN-Jahrestagung v. 25.5.2023 (Panel 1)
Die COVID-19-Pandemie, der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die dadurch ausgelösten Folgen, insbesondere bei den globalen Lieferketten und der Energieversorgung, haben die deutsche Wirtschaft in einen Krisenzustand versetzt. Vor dem Hintergrund dieser wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den von anderen Staaten initiierten Programmen zur Standortförderung (z. B. dem Inflation Reduction Act der USA) wird in Deutschland diskutiert, welche steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ergriffen werden sollen. Abschnitt I des Beitrags stellt den ökonomischen Forschungsstand zur Bedeutung des Steuerrechts für die Standortattraktivität dar und leitet daraus Reformüberlegungen für das deutsche Steuerrecht ab (Vortrag von Prof. Dr. Sebastian Eichfelder). Abschnitt II konzentriert sich vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels auf die Frage, wie der Wirtschaftsstandort Deutschland durch eine steuerliche Privilegierung von Fachkräften gefördert werden könnte (Vortrag von Dr. Sascha Bleschick).
Die Relevanz von Steuern als Standortfaktor ist relativ moderat. Anderen Faktoren kommt für die Beurteilung der Standortattraktivität eine höhere Bedeutung zu. Es erscheint daher zielführend, Steueranreize dafür zu nutzen, (andere) relevante Standortfaktoren zu verbessern. Dabei erscheint es sinnvoll, sich auf Faktoren zu konzentrieren, bei denen steuerliche Anreize zielführend erscheinen und bei denen Deutschland ein Verbesserungspotenzial aufweist.
Denkbar sind insbesondere Maßnahmen (1.) zur Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit, um so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, (2.) zur Steigerung der wirtschaftlichen Dynamik (keine Privilegierung von wenig riskanten Investitionen und passiven Vermögenseinkommen) sowie (3.) zur Verbesserung der (digitalen) Infrastruktur. Ein besonderer Fokus liegt auf steuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Zuzugs von Fachkräften. Diese können zu einer deutlichen Steigerung der Attraktivität des deutschen Arbeitsmarkts für ausländische Fachkräfte führen.
Der vorliegende Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz geht insofern in die richtige Richtung. Wünschenswert wären aber weitere steuerliche Maßnahmen, wie die Einführung eines besonderen, günstigen Steuertarifs für den Arbeitslohn zuziehender Fachkräfte.S. 786