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In eigener Sache | Die „Blitzlöschung“ der GmbH als Alternative zur Liquidation der Gesellschaft
Im Beitrag von Alexander Hamminger (NWB 36/2023 S. 2491) wird unter Punkt I, 1, c von der Erforderlichkeit einer dreimaligen Bekanntmachung der Liquidation im Bundesanzeiger und vom Beginn des Sperrjahrs nach der dritten Bekanntmachung gesprochen. Dies trifft nicht mehr zu. Nach § 65 Abs. 2 GmbHG ist nur noch eine einmalige Bekanntmachung erforderlich, das Sperrjahr beginnt demzufolge bereits mit der ersten Bekanntmachung zu laufen. Autor und Redaktion bedauern den Fehler.