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OVG Münster 29.08.2023 15 A 3204/20, NWB 38/2023 S. 2597

KAG | Kein Wasseranschlussbeitrag für PV-Freiflächenanlage

Bei einer allein zulässigen Bebauung mit einer Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage ist ein Wasseranschluss typischerweise kein wirtschaftlicher Vorteil für die Grundstücksnutzung. Die Bereitstellung von Löschwasser ist i. d. R. nicht Aufgabe des Grundstückseigentümers.

Anmerkung:

Die Eigentümer waren vom Wasserversorgungsverband [...] zu einem Anschlussbeitrag i. H. von rund 46.000 € für eine vor ihrem Grundstück verlaufende Frischwasserleitung herangezogen worden. Nach dem Bebauungsplan darf auf dem Grundstück nur eine PV-Freiflächenanlage errichtet werden. Ein wirtschaftlicher Vorteil liege (nur) vor, so das Gericht, wenn die Wasserversorgung die bauliche Nutzung des Grundstücks erst ermögliche oder sie zumindest verbessere. Bei einer allein zulässigen Bebauung mit einer PV-Freiflächenanla...

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