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Neue Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Sonderfälle nach §§ 192–196 BewG zzgl. „Mini-Klausur“
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die Vorschriften im BewG zur Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer – konkret die Bewertung nach dem Ertrags- und dem Sachwertverfahren sowie die Bewertung von Sonderfällen – umfangreich geändert. Nachdem in der letzten Ausgabe die erläutert wurden, thematisiert die nachfolgende Fallstudie die Neuerungen im Zusammenhang mit der Bewertung von Sonderfällen bei Grundstücken gem. §§ 192–196 BewG (Erbbaurechte/Erbbaugrundstücke, Gebäude auf fremdem Grund und Boden und Grundstücke im Zustand der Bebauung).
Abschließend haben Sie die Möglichkeit, anhand der beigefügten „Mini-Klausur“ zu klassischen Fallkonstellationen Ihr Wissen zu überprüfen.
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