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Neue Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Sonderfälle nach §§ 192–196 BewG zzgl. „Mini-Klausur“
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die Vorschriften im BewG zur Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer – konkret die Bewertung nach dem Ertrags- und dem Sachwertverfahren sowie die Bewertung von Sonderfällen – umfangreich geändert. Nachdem in der letzten Ausgabe die Änderungen bei der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erläutert wurden, thematisiert die nachfolgende Fallstudie die Neuerungen im Zusammenhang mit der Bewertung von Sonderfällen bei Grundstücken gem. §§ 192–196 BewG (Erbbaurechte/Erbbaugrundstücke, Gebäude auf fremdem Grund und Boden und Grundstücke im Zustand der Bebauung). Abschließend haben Sie die Möglichkeit, anhand der beigefügten „Mini-Klausur“ zu klassischen Fallkonstellationen Ihr Wissen zu überprüfen.
Zur neuen Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken vgl. die Fallstudie in NWB NWB ZAAAJ-42226.
I. Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken nach §§ 192–194 BewG
Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, liegen nach § 192 Satz 1 BewG zwei wirtschaftliche Einheiten (wiE) vor, für die im Bedarfsfall der Grundbesitzwert jeweils gesondert zu ermitteln ist: wiE Erbbaurecht ...