Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bebaute und unbebaute Grundstücke nach den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die Vorschriften im BewG zur Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer umfangreich geändert. Die Neuerungen im BewG betreffen konkret die Bewertung nach dem Ertrags- und dem Sachwertverfahren sowie die Bewertung von Sonderfällen, d h. von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken sowie von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden. Beabsichtigt wurde die Anpassung an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Auf diese Art und Weise soll gewährleistet werden, dass die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage der ImmoWertV ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Modellkonformität weiterhin bei der Grundstücksbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche sowie grunderwerbsteuerliche Zwecke sachgerecht angewandt werden können. Zu den gesetzlichen Neuregelungen im BewG ergingen relativ zeitnah seitens der Finanzverwaltung die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Die nachfolgende Fallstudie veranschaulicht zunächst die Änderungen bei der Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken. In der nächsten Ausgab...