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BFH Urteil v. - III R 108/89 BStBl 1992 II S. 20

Gesetze: EStG 1986 § 32 Abs. 1 Nr. 2

Begriff des Pflegekindes: 1. Beitrag des Steuerpflichtigen zum Unterhalt nicht unwesentlich, wenn das Kind in seinem Haushalt lebt - 2. Obhuts- und Pflegeverhältnis wird durch vorübergehende Abwesenheit des Elternteils nicht unterbrochen

Leitsatz

1. Im Regelfall kann von einem nicht unwesentlichen Beitrag zum Kindesunterhalt i. S. des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1986 ausgegangen werden, wenn das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt und von diesem - zumindest teilweise - betreut wird.

2. Ein zwischen einem alleinerziehenden Elternteil und seinem Kind im Kleinkindalter begründetes Obhuts- und Pflegeverhältnis i. S. des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1986 wird durch die vorübergehende Abwesenheit des Elternteils nicht unterbrochen (Anschluß an , BFHE 157, 66, BStBl II 1989, 680).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 20
BFH/NV 1992 S. 2 Nr. 1
PAAAA-93957

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BFH, Urteil v. 12.06.1991 - III R 108/89

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