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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 11 K 11258/13

Die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Dezember 1997 errichtete Klägerin war im Streitjahr 2006 eine offene Handelsgesellschaft. Die Klägerin erwarb im Jahr 1998 ein in B... gelegenes Grundstück, das sie in der Folgezeit bebaute. Dieses Grundstück überließ die Klägerin im Rahmen einer sogenannten Betriebsaufspaltung der C... GmbH - GmbH - zur Nutzung; der Senat nimmt Bezug auf den Inhalt des Pachtvertrags vom 16. März 1999 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 18. April 2006. Darüber hinaus überließ die Klägerin der GmbH zahlreiche bewegliche Wirtschaftsgüter zur Miete.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
CAAAJ-48573

Preis:
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.04.2019 - 11 K 11258/13

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