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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 2 K 1617/19

Gesetze: EStG § 17

Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens

Leitsatz

Bei teilentgeltlicher Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Anteilen ist der Vorgang nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert der übertragenen Anteile in ein voll unentgeltliches und ein voll entgeltliches Geschäft aufzuteilen. Ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG entsteht, wenn die erhaltene Gegenleistung den der Entgeltlichkeitsquote entsprechenden Teil der Anschaffungskosten der übertragenen Anteile übersteigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 5
DStRE 2024 S. 211 Nr. 4
ErbStB 2023 S. 234 Nr. 8
ErbStB 2023 S. 235 Nr. 8
GStB 2023 S. 447 Nr. 12
GStB 2023 S. 447 Nr. 12
AAAAJ-40876

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 22.03.2023 - 2 K 1617/19

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