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Arbeitsverhältnis | Zur Darlegungs- und Beweislast beim Streit um die Höhe der Vergütung
Eine Mitteilung über die Zusammensetzung der Vergütung eines Arbeitnehmers durch die Arbeitgeberin dient i. d. R. allein der Mitteilung und Erläuterung. Eine in einer schriftlichen Vergütungsabrechnung der Arbeitgeberin ausgewiesene Vergütungsforderung ist jedoch vorerst streitlos gestellt . Diese Grundsätze sind auf die Ausweisung von Guthabenstunden in einem Arbeitszeitkonto, das einen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers nur in anderer Form ausdrückt, zu übertragen.
Im Rahmen der abgestuften Darlegungslast war es – zunächst – ausreichend, dass der Arbeitnehmer mit seiner insoweit schlüssigen Klage auf die von der Arbeitgeberin im Rahmen der Abrechnungen selbst zugrunde gelegten 299,50 Arbeitsstunden Bezug genommen und diese zur Grundlage seiner Forderungen gemacht hat....