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ZFA Nr. 9 vom Seite 24

Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten (Teil V) – Abrechnung nach GOZ

Katharina Grund

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den chirurgischen Abrechnungspositionen im Bereich der Zahnerhaltung in der GOZ. Sie erfahren, worauf Sie beispielsweise bei der GOZ-Abrechnung von Exzisionen, Hemisektionen oder der Entfernung von Zysten achten müssen.

Exzisionen

Wie im BEMA, so können auch in der GOZ Exzisionen abgerechnet werden.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Nr. 3070 – Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe
45 Pt.
Abrechenbar:
  • Für die Entfernung von Schleimhaut und Granulationsgewebe
  • Für das Durchtrennen von Zahnfleischfasern
  • Je OP-Gebiet
  • Als selbstständige Leistung
  • Für eine Gingivektomie oder Gingivoplastik am Implantat
Nicht abrechenbar:
  • Für die Verdrängung von Zahnfleisch in der konservierenden Behandlung
  • Für die Exzision einer Schleimhautwucherung
  • Für eine Gingivektomie oder Gingivoplastik im Rahmen der PAR
  • Neben der GOZ 4020
  • Neben der GOZ 4025

Für die Entfernung von Granulationsgewebe, einer Papille beim Durchbruch der Weisheitszähne, bei einer Kauterisation etc. kann die Position 3070 berechnet werden. Hierbei ist meist auch eine Anästhesie notwen-

dig – denken Sie bei der Abrechnung bitte an die Berechnung des Anästhesiematerials.

Werden größere Schleimhautwucherungen entfernt, kann die Position 30...