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ZFA Nr. 9 vom Seite 19

Teilleistungen bei Kronen und Aufbauten

Dr. med. dent. Wolfgang Schellhaaß

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Fällen, in denen die prothetische Behandlung nicht zu Ende geführt werden kann. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben, die hier nicht im Vordergrund stehen sollen. Wir wollen uns vielmehr anschauen, welche Auswirkungen ein Behandlungsabbruch auf die Berechnung der Leistungen hat. Im prothetischen Teil gibt es für solche Fälle spezielle Gebührennummern für Teilleistungen. Was es dabei zu beachten gibt, klären wir zunächst für Versorgungen mit Kronen und Aufbauten.

Gründe für die Nichtfortführung einer Behandlung

Eine prothetische Versorgung dauert häufig Wochen, manchmal sogar Monate. In dieser Zeit kann viel passieren, sodass es in einigen Fällen nicht möglich ist, die Behandlung wie vorgesehen zu beenden. Neben einer langwierigen Erkrankung oder im schlimmsten Fall dem Tod des Patienten gibt es noch eine Reihe anderer Gründe, die einen planmäßigen Abschluss der Behandlung verhindern.

So ist es möglich, dass sich durch eine längere Behandlungsunterbrechung die klinische Situation im Mund verändert hat, wodurch die Weiterbehandlung zumindest in der geplanten Art nicht mehr sinnvoll erscheint. So können beispielweise Zähne im Lückengebiss zwisch...