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Kündigung eines Prüfungsauftrags aufgrund des Wegfalls der gesetzlichen Prüfungspflicht
I. Sachverhalt
Der Abschlussprüfer wird ordnungsgemäß für eine Erstprüfung bestellt, da der Mandant aufgrund zweimaligem Überschreiten der Grenzen für die Umsatzerlöse und die Bilanzsumme als mittelgroße Gesellschaft einzustufen ist.
Während der Prüfung macht der Abschlussprüfer den Mandanten auf Saldierungswahlrechte aufmerksam. Nach Ausübung der Wahlrechte liegt im zu prüfenden Geschäftsjahr keine mittelgroße Gesellschaft mehr vor.
II. Fragestellung
Kann der Prüfungsauftrag gekündigt werden?
III. Lösungshinweise
1. Pflichtprüfung
Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften unterliegen einer Prüfungspflicht gem. § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB, sofern es sich nicht um kleine Gesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB handelt. In Bezug auf die Bilanzsumme liegt das Größenkriterium bei 6.000 T€.
2. Saldierungswahlrechte
Das HGB kennt vereinzelt explizite Saldierungswahlrechte. Hierzu zählen die Möglichkeit zur Saldierung latenter Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB) oder zum offenen Absatz der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen von den Vorräten (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB). Daneben besteht die Möglichkeit, Forderungen und Verbindlichkeiten zu saldieren, sofern die Voraussetzungen zur Aufrechnung nach § 387 BGB vorliegen.
B...