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Rückstellung für Altersfreizeit und Neues bei den Urlaubsrückstellungen
Auswirkungen der neueren Rechtsprechung
Das FG Köln hat zur Bildung einer Rückstellung für Altersfreizeit eine interessante Entscheidung getroffen. Im folgenden Beitrag werden diese Entscheidung sowie die Auswirkungen von weiteren Entscheidungen, insbesondere des BAG, auf Urlaubsrückstellungen besprochen.
I. Auswirkungen der neueren BAG-Rechtsprechung auf die Urlaubsrückstellungen
Zur Berechnung der Urlaubsrückstellungen hat der Autor bereits in der Vergangenheit in dieser Zeitschrift einen Beitrag veröffentlicht (NWB IAAAH-84152). Ebenso wird ein Berechnungsprogramm als Arbeitshilfe in der Datenbank vorgehalten (NWB VAAAE-01553).
Nach § 7 Abs. 3 Satz 2 Bundesurlaubgesetz (BUrlG) entfällt ein Urlaubsanspruch, wenn dieser nicht bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres oder bei einer Übertragung bis zum 31.3. des Folgejahres gewährt und genommen wurde.
Konnte der Urlaub wegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht im Urlaubsjahr bzw. im Übertragungszeitraums genommen werden, verfiel dieser Anspruch in der Vergangenheit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Bereits in der Entscheidung v. kam das BAG zu dem Schluss, dass der gesetzliche Urlaub nur verfallen kann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Hinw...