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BBK Nr. 17 vom

Einspruchsverfahren: Tipps und Hinweise (Teil 2)

Die Berechnung der Einspruchsfrist

Bernd Rätke

Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Einspruch ist die fristgerechte Einlegung. Bei der Berechnung der Einspruchsfrist gibt es in der Praxis aber eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten, die sich auf den Beginn und das Ende der Einspruchsfrist auswirken. Anhand von Beispielen werden die Grundsätze und Besonderheiten in diesem Teil 2 der Beitragsreihe zum Einspruchsverfahren dargestellt.

In diesem zweiten Teil der Beitragsreihe werden folgende Themen behandelt:

  • Fristbeginn mit Bekanntgabe des Bescheids

    • Grundsatz: Der Drei-Tage-Zeitraum

    • Abweichungen vom Drei-Tage-Zeitraum

      • Drei-Tage-Zeitraum endet am Wochenende oder Feiertag

      • Verspätete Bekanntgabe erst nach Ablauf des Drei-Tage-Zeitraums

      • Verspätete Bekanntgabe an einem Samstag

      • Übermittlung durch privaten Postdienstleister

      • Keine tägliche Postauslieferung (streitig)

      • Bekanntgabe in das Ausland

    • Bescheid geht dem Steuerpflichtigen nicht zu

    • Fristbeginn bei Zustellungen

      • Grundsatz

      • Zustellung durch Postzustellungsurkunde

      • Zustellung durch Einschreiben

      • Fristbeginn durch Empfangsbekenntnis

    • Fristbeginn bei Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen anstatt an den Steuerberater

    • Fristbeginn bei Steueranmeldungen

  • Fris...

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