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Einspruchsverfahren: Tipps und Hinweise (Teil 2)
Die Berechnung der Einspruchsfrist
Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Einspruch ist die fristgerechte Einlegung. Bei der Berechnung der Einspruchsfrist gibt es in der Praxis aber eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten, die sich auf den Beginn und das Ende der Einspruchsfrist auswirken. Anhand von Beispielen werden die Grundsätze und Besonderheiten in diesem Teil 2 der Beitragsreihe zum Einspruchsverfahren dargestellt.
In diesem zweiten Teil der Beitragsreihe werden folgende Themen behandelt:
Fristbeginn mit Bekanntgabe des Bescheids
Grundsatz: Der Drei-Tage-Zeitraum
Abweichungen vom Drei-Tage-Zeitraum
Drei-Tage-Zeitraum endet am Wochenende oder Feiertag
Verspätete Bekanntgabe erst nach Ablauf des Drei-Tage-Zeitraums
Verspätete Bekanntgabe an einem Samstag
Übermittlung durch privaten Postdienstleister
Keine tägliche Postauslieferung (streitig)
Bekanntgabe in das Ausland
Bescheid geht dem Steuerpflichtigen nicht zu
Fristbeginn bei Zustellungen
Grundsatz
Zustellung durch Postzustellungsurkunde
Zustellung durch Einschreiben
Fristbeginn durch Empfangsbekenntnis
Fristbeginn bei Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen anstatt an den Steuerberater
Fristbeginn bei Steueranmeldungen
Fris...