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NWB Nr. 34 vom Seite 2375

Haftung bei Jahresabschlusserstellung vor dem BGH-Urteil IX ZR 285/14

OLG Jena verneint rückwirkende Anwendung der verschärften Anforderungen an den Steuerberater

Dr. Norbert H. Hölscheidt

Der BGH hat mit dem grundlegenden Urteil v.  (IX ZR 285/14, NWB JAAAG-37973) die Anforderungen an die Pflichten des Steuerberaters, der für die GmbH in der Krise den Jahresabschluss erstellt, konkretisiert und verschärft. Diese Rechtsprechung verhilft den Insolvenzverwaltern in vielen Fällen zu Schadensersatzansprüchen gegen den [i]Hölscheidt, NWB 39/2017 S. 3006 Steuerberater wegen eines Insolvenzvertiefungsschadens aufgrund verspäteter Insolvenzantragstellung durch den Geschäftsführer der GmbH. Das OLG Jena hat aktuell mit Beschluss v.  - 7 W 216/22, NWB FAAAJ-45873 entschieden, dass die verschärften Maßstäbe für die Haftung des Steuerberaters aber nicht für Jahresabschlüsse gelten, die zeitlich vor diesem Urteil des BGH erstellt wurden.

I. Prüfpflichten des Steuerberaters bei Jahresabschlusserstellung

1. BGH IX ZR 285/14 als Schlusspunkt der Rechtsprechungsentwicklung

Der BGH hat mit der Entscheidung IX ZR 285/14 einen (vorläufigen) Schlusspunkt unter eine Reihe seiner vorangegangenen Entscheidungen gesetzt und mit diesem weiteren Urteil die Pflichten des Steuerberaters bei der Beratung von Mandanten in der Krise, S. 2376ins...

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