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Haftung eines Steuerberaters nach § 71 AO wegen hinterzogener Umsatzsteuer seines Mandanten
Der BFH hat in einem Haftungsverfahren nach § 71 AO interessante Ausführungen zur Haftung eines Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers getätigt. Hintergrund der Haftung war, dass der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, indem er seinem Mandanten einen Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen ermöglicht hat, Beihilfe zu dessen Umsatzsteuerhinterziehung geleistet haben soll. Dabei bestand die Besonderheit, dass die Staatsanwaltschaft das Steuerstrafverfahren gegen den Berater mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hatte. Gleichwohl kam die Vorinstanz, das , vgl. Umsatzsteuer direkt digital 21/2018 S. 7 mit Anmerk. Janz/Kuhlmann, aufgrund eigener Tatsachenfeststellung bzw. -bewertung zu einer strafbaren Beihilfe. Der Steuerberater stritt ein strafbares Verhalten bis zuletzt ab, was jedoch wegen der nur eingeschränkten Überprüfbarkeit der Tatsachenfeststellung der finanzgerichtlichen Entscheidung im Revisionsverfahren wirkungslos blieb.
I. Leitsätze
Berufstypische Handlungen eines Steuerberaters beziehungsweise Wirtschaftsprüfers können dann eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung darstellen, w...