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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug einer Holding
Der Vorsteuerabzug einer Holding setzt voraus, dass die Holding Unternehmerin ist, indem sie z. B. steuerpflichtige Dienstleistungen an die Tochtergesellschaft erbringt, und dass die vorsteuerbelasteten Eingangsleistungen entweder in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit den umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen der Holding stehen oder zu den allgemeinen Kostenelementen der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit der Holding gehören.
Hingegen ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn die vorsteuerbelasteten Eingangsleistungen als Gesellschafterbeitrag unentgeltlich an die Tochtergesellschaft erbracht werden und mit den Umsätzen der Tochtergesellschaft in Zusammenhang stehen.
Eine [i]Tochtergesellschaften führten umsatzsteuerfreie Umsätze aus Holding war an mehreren Tochtergesellschaften beteiligt, die umsatzsteuerfreie Umsätze aus Grundstü...