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STFAN Nr. 8 vom Seite 22

Wer ist buchführungspflichtig?

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann zur Führung von Büchern nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung verpflichtet. Dabei muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über sämtliche Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Zu unterscheiden ist zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Buchführungspflicht.

Buchführungspflicht nach HGB

Originäre Buchführungspflicht

Grundsätzlich sind nur Kaufleute dazu verpflichtet, Bücher zu führen. Die §§ 240, 242 HGB bestimmen, dass jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes sowie für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar und eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufzustellen hat. Diese Verpflichtungen gelten grundsätzlich für alle Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6 HGB. Zunächst ist daher entscheidend, wer Kaufmann ist.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Unter Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb (i. S. d. § 15 EStG) zu verstehen, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Liegt ein Handelsgewerbe vor, ist der Unternehmer au...