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STFAN Nr. 8 vom Seite 25

Einführung in das Arbeitsrecht

Dipl.-Kffr. (FH) Antje Lüersmann, LL.M.

Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es enthält die Rechte für beide Seiten, regelt aber ebenso gegenseitige Verpflichtungen. Angehende Steuerfachangestellte werden bei Ausbildungsbeginn oft zum ersten Mal mit Aspekten wie Arbeitsvertrag, Pflichten des Arbeitnehmers, Pflichten des Arbeitgebers, Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Kündigung sowie Kündigungsschutz konfrontiert.

Rechtsgrundlagen

Beteiligte/Parteien

Vertragspartner des in § 611a BGB definierten Arbeitsvertrags sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aus § 611a Abs. 1 BGB lassen sich zugleich die wesentlichen Kriterien der Arbeitnehmereigenschaft ableiten. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind Interessenvertretungen von Arbeitnehmern bzw. Arbeitgebern. Auf betrieblicher Ebene vertritt der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs.

Beachte

Leiharbeitnehmer sind im Rahmen eines Dreiecksverhältnisses Arbeitnehmer des Verleihers.

Rechtsquellen

Das „eine“ Arbeitsrecht im Sinne einer einzigen Rechtsvorschrift, die sämtliche arbeitsrechtlichen Gegebenheiten regelt, gibt es nicht. Vielmehr fließen viele unterschiedliche Gesetze in das Arbeitsrecht ein und machen rechtliche Vor...