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BFH Urteil v. - VIII R 423/83 BStBl 1991 II S. 23

Gesetze: GewStG §§ 8 Nr. 1GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Objektgebundener Kredit zur Anschaffung von Umlaufvermögen wird auch dann nicht Dauerschuld, wenn das Wirtschaftsgut bei Verzögerung der Veräußerung zwischenzeitlich vermietet wird

Leitsatz

Wird die Anschaffung oder Herstellung eines bestimmten Wirtschaftsguts des Umlaufvermögens mit Hilfe eines Kredits finanziert und ist der Kredit aus dem bei der Veräußerung dieses Wirtschaftsguts erzielten Erlös zu tilgen (objektgebundener Kredit), so ist der Kredit selbst dann nicht als Dauerschuld im Sinne der §§ 8 Nr. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG anzusehen, wenn sich die Veräußerung des Wirtschaftsguts infolge konjunktureller Umstände verzögert und das Wirtschaftsgut zwischenzeitlich vermietet wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 23
BFH/NV 1990 S. 91 Nr. 12
KAAAA-93548

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BFH, Urteil v. 07.08.1990 - VIII R 423/83

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