Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bundesverfassungsgericht stoppt Verabschiedung des sog. Heizungsgesetzes
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einer Eilentscheidung am (2 BvE 4/23, PM Nr. 63/2023) die für den im Bundestag geplante Schlussabstimmung über das Änderungsgesetz zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – sog. Heizungsgesetz (BT-Drucks. 20/6875) – gestoppt.
Sachverhalt
[i]Stark verdichtetes Gesetzgebungsverfahren bei komplexem BeratungsgegenstandDer nach längerem Streit innerhalb der Ampelkoalition am eingebrachte Gesetzentwurf zum Heizungsgesetz wurde im Bundestag am in erster Lesung behandelt und an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen, der am eine erste, nach einer weiteren Sondersitzung am eine zweite Sachverständigenanhörung durchführte, nachdem am der neu formulierte Gesetzentwurf (Formulierungshilfe) vorlag, der am geändert wurde und am abschließend beraten und beschlossen werden sollte. Ein Bundestagsabgeordneter beantragte beim BVerfG, dem Bundestag die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vorläufig zu untersagen, solange nicht die wesentlichen Gesetzestexte allen Abgeordneten mindestens 14 Tage vorher zugänglich gemacht worden sind.
Entscheidung und wesentliche Begründung des BVerfG
[i]Einstweilige AnordnungDas BVerfG hat dem Antrag auf Erlass einer ei...