Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschaftsrecht – Gesellschaftsregister für GbR (WPK)
Die WPK weist auf die Einführung eines Gesellschaftsregisters für GbR zum und die Folgen für WP und vBP hin.
Hintergrund: Das MoPeG sieht die Einführung eines Gesellschaftsregisters für die GbR vor. Während sich OHG und (GmbH & Co.) KG schon immer in Abteilung A des Handelsregisters eintragen lassen müssen (§ 106, § 161 Abs. 2 HGB), besteht für die GbR bislang keine Möglichkeit der Eintragung in ein öffentliches Register. Diese Publizitätslücke wird mit der Einführung des Gesellschaftsregisters zum geschlossen (weitere Informationen hierzu siehe Bahlinger, NWB 13/2023 S. 921, NWB QAAAJ-36313).
Hierzu führt die WPK weiter aus:
Betroffen sind solche GbR, die selbst am Rechtsverkehr teilnehmen sollen. Dies ist bei reinen Innengesellschaften nicht der Fall.
Für WP und vBP sind nach der WPO folgende GbR ...