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Vollständige Vorsteuerversagung bei Einbindung in Umsatzsteuerhinterziehung
Das FG Nürnberg hat, nachdem es zuvor den ( mit Anmerk. Gehm) angerufen hatte, dazu entschieden, ob unabhängig von der Höhe des Schadens, der dem Fiskus durch eine Hinterziehung von Umsatzteuer entstanden ist, der Vorsteuerabzug dessen, der wusste bzw. wissen musste, dass er mit seinem Eingangsumsatz in eine Umsatzsteuerhinterziehung eingebunden ist, vollständig zu versagen ist. Der EuGH hat zuvor auf den Vorlagebeschluss des FG Nürnberg mit Urteil in der Rechtssache „Finanzamt M“ vom entschieden ( mit Anmerk. Mann), so dass hierauf aufbauend nunmehr das FG Nürnberg den Fall abschließen rechtlich beurteilen konnte. Die Entscheidung ist auch von Relevanz für die Vorschrift des § 25f UStG, gibt sie doch wichtige Hinweise, wann von einem diesbezüglichen „Wissen-Müssen“ auszugehen ist.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Allein der Umstand, dass der Lieferungsempfänger wissen musste, dass sein Erwerb in einem Zusammenhang mit einer Umsatzsteuerhinterziehung des Lieferanten steht, reicht für die vollständige Versagung seines diesbezüglichen Vorsteuerabzugs aus. Denn allein hiermit wird die Um...