Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuerhinterziehung
Umsatzsteuerhinterziehung bzw. -betrug stellen auch weiterhin ein großes fiskalisches Problem dar. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des § 25f UStG im Jahre 2020 ein neues Instrument für die Finanzverwaltung geschaffen, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Im letzten Jahr hatte das BMF in seinem Schreiben vom ( BStBl 2022 I S. 1001) die entsprechende Verwaltungsanweisung zu der neuen Vorschrift erlassen. Das vorliegende EuGH-Urteil setzt sich zwar noch nicht mit der aktuellen Gesetzeslage auseinander. Es bringt aber schon wichtige Erkenntnisse für die Anwendung der Vorschrift.
I. Leitsätze (amtlich)
Die Art. 167 und 168 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom geänderten Fassung sind im Licht des Grundsatzes des Verbots von Betrug dahin auszulegen, dass dem zweiten Erwerber eines Gegenstands der Vorsteuerabzug versagt werden kann, weil er von einer vom ursprünglichen Verkäufer bei der ersten Veräußerung begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung Kenntnis hatte oder hätte haben müssen, obwohl auch der erste Verkäufer Kenntnis von dieser Hinterziehung hatte.
Die Art. 167 und 168 der Richtlinie 2006/112/EG in der dur...