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Kurzfassung zum Beitrag von Prätzler, StuB 13/2023 S. 534

Das zur Steuerschuld nach § 14c UStG

Robert C. Prätzler

Das BMF hat sich in einem aktuellen Schreiben insbesondere zur Anwendung eines Urteils des BFH aus dem Jahr 2019 geäußert, das Fragen der Steuerschuld nach § 14c UStG bei Ausweis negativer Steuerbeträge in einem Rechnungsdokument sowie die Berücksichtigung ergänzender Unterlagen betraf. Leider vertritt das BMF eine sehr enge Auslegung des BFH-Urteils und beschränkt sich auf sehr geringfügige Anpassungen des UStAE ( :005, NWB VAAAJ-38086).

Hintergrund

Im Jahr 2019 konnte der BFH einen Fall würdigen, in dem ein Unternehmer im Abrechnungsdokument negative Beträge ausgewiesen hatte. Die Finanzverwaltung hatte eine Steuerschuld nach § 14c UStG angenommen. Der BFH gelangte zu einem anderen Ergebnis. Er hob die vorinstanzliche Entscheidung zum einen auf, weil das FG bestehende Verweise auf eine Jahreskonditionsvereinbarung nicht berücksichtigt hatte. Zum anderen jedoch, und dies ist wichtig, entschied der BFH ausdrücklich, dass ein negativer Betrag kein Steuerausweis i. S. des § 14c UStG sei, womit keine entsprechende Steuerschuld begründet werden könne.

Kernaussagen

Das Schreiben vom ist eine Reaktion des BMF auf das

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