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NWB Nr. 27 vom Seite 1906

BGH urteilt zur Geschäftsführerhaftung in der GmbH & Co. KG

Weitere Aufgabenfelder der geschäftsführenden GmbH ändern nichts am Pflichtenkreis des Geschäftsführers

Michael Bisle

Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH haften nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bei sorgfaltswidriger Geschäftsführung grds. nach § 43 Abs. 2 GmbHG auch gegenüber der Kommanditgesellschaft. Das Gericht hat in einer aktuellen Grundsatzentscheidung (, NWB AAAAJ-38751) zur Frage der Geschäftsführerhaftung in der GmbH & Co. KG ergänzende Klarstellungen vorgenommen.

I. Grundsätze zur Geschäftsführerhaftung in der GmbH & Co. KG

[i]Haftung, wenn die Geschäftsführung der KG wesentliche Aufgabe der GmbH istNach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erstreckt sich in einer GmbH & Co. KG der Schutzbereich des zwischen der Komplementär-GmbH und ihrem Geschäftsführer bestehenden Organ- und Anstellungsverhältnisses in Bezug auf die Haftung des Geschäftsführers aus § 43 Abs. 2 GmbHG wegen einer sorgfaltswidrigen Geschäftsführung jedenfalls dann auf die Kommanditgesellschaft, wenn die alleinige oder wesentliche Aufgabe der Komplementär-GmbH in der Führung der Geschäfte einer [i]Zu Entlastungsbeschlüssen in der GmbH & Co. KG Bosse, NWB 6/2021 S. 420Kommanditgesellschaft besteht (vgl. nur , NWB HAAAH-61030, Rz. 18). Dann haftet für Schäden der KG aus der Verletzung von Geschäftsführungspflic...

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