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Umsatzsteuerliche Behandlung der Weitergabe von Kosten in Lieferbeziehungen
Die umsatzsteuerliche Einordnung von Kostenweiterbelastungen ist eine Herausforderung für Unternehmer. Kostenweiterbelastungen können umsatzsteuerlich sowohl Entgelt für eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 UStG oder Entgeltminderung für eine in Zusammenhang stehende Lieferung gem. § 17 Abs. 1 UStG oder aber nichtsteuerbar sein.
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Auffassung der Finanzverwaltung
[i]Kriterien für die Bewertung des WerbekostenzuschussesDie Finanzverwaltung regelte bislang im Umsatzsteuer-Anwendungserlass lediglich den in der Praxis häufig vorkommenden Fall des Werbekostenzuschusses. Inzwischen hat sie sich auch zu Vorkosten eines Schlachthofs und Vermarktungsgebühren einer Erzeugerorganisation geäußert. Diese Wertungen lassen sich auf andere Formen der Kostenweiterbelastung übertragen. Wenn der Empfänger einer Lieferung Kosten für Leistungen übernimmt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Warenlieferung stehen oder vorwiegend im eigenen Interesse anfallen, spricht dies für eine Entgeltminderung.
[i]BFH, Beschluss v. 11.10.2022 - XI R 12/20, NWB FAAAJ-31396 Im Falle eines Schlachthofs, der beim Erwerb von Schlachtvieh eigene „Vorkosten“ vom Kaufpreis abzog, nahm der BFH eine Entgeltminderung an (