Keine betriebliche Nutzung eines Wirtschaftsguts (hier: PKW) bei Gebrauchsüberlassung aufgrund eines gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses
Leitsatz
Eine ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines Kraftfahrzeugs durch eine Kapitalgesellschaft setzt voraus, daß die Gesellschaft das Fahrzeug ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer außerhalb des gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses im Rahmen eines besonderen schuldrechtlichen Vertrags, z.B. eines Anstellungs- oder Mietvertrags, zur Verfügung gestellt hat. Dafür trägt die Kapitalgesellschaft die Feststellungslast.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 752 BFH/NV 1990 S. 70 Nr. 9 NAAAA-93372
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