Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pfändung: Neue Freigrenzen ab Juli 2023
Die Pfändungsfreigrenzen werden am angepasst. Sie sind unterschiedlich hoch, abhängig vom Arbeitslohn und der Anzahl der Personen, für die Unterhaltspflicht besteht und Unterhalt geleistet wird. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt ab dem monatlich 1.188,40 € (bisher 1.238,89 €). Ausführliche Informationen finden sich u. a. unter https://go.nwb.de/erg5l. Um Probleme mit potenziell schwierigen Kunden zu vermeiden, sollten Unternehmen im Vorfeld größerer Aufträge eine Bonitätsprüfung oder Vorkasse vereinbaren.