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NWB BB 7/2023 S. 197

Betriebsausgaben: Pauschalen erhöht

Für einige Berufsgruppen können Betriebsausgabenpauschalen geltend gemacht werden, etwa für Schriftsteller. Das BMF hat jüngst in einem Schreiben die Pauschsätze auf bis zu 3.600 € pro Jahr erhöht. Grundsätzlich gilt: Betriebsausgaben müssen angefallen sein, S. 198damit sie steuerlich geltend gemacht werden können. In Ausnahmefällen können Pauschalen angesetzt werden, um den Verwaltungs- bzw. Prüfaufwand zu reduzieren. Steuerpflichtige sollten aber prüfen, ob die tatsächlichen Ausgaben nicht höher sind als die Pauschalen, da diese auch nach der Erhöhung relativ niedrig sind.

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