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Krypto-Assets in der Umsatzsteuer
Krypto-Assets wie Bitcoin, Ethereum, NFT und Co. werfen zahlreiche umsatzsteuerrechtliche Fragen auf, die bislang ungeklärt sind. Im Bereich der Ertragsteuer ist – auch durch das jüngste Urteil des BFH (Urteil v. - IX R 3/22, NWB PAAAJ-34540) – jedenfalls bei Grundsatzfragen inzwischen Rechtssicherheit gegeben (vgl. Freyenfeld/Bacherler, NWB 6/2023 S. 426). Im Bereich der Umsatzsteuer bestehen nach wie vor zahlreiche Unsicherheiten, wie insbesondere im Hinblick auf die Themenkomplexe Metaverse und Vorsteuerabzug.
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Das Metaverse ist kein umsatzsteuerfreier Raum
[i]Brill, NWB 13/2022 S. 884, NWB MAAAI-58634 Entgegen der Entscheidung des BFH zu „Second Life“ (, NWB MAAAI-57743) spricht vieles dafür, dass Umsätze in Metaversen grundsätzlich umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sein können. Erbringt ein Unternehmer sonstige Leistungen i. S. des § 3 Abs. 9 UStG über ein Metaversum und erhält er hierfür ein Entgelt, liegt aus Sicht des Leistungsempfängers offenbar ein verbrauchsfähiger Vorteil vor. Wofür sollte der Leistungsempfänger sonst das Entgelt entrichten? Umsätze über Metaversen sind Bestandteil des realen Wirtschaftslebens ...