Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Urteile des BAG befeuern alte Diskussion: Betriebsrente oder Einmalzahlung – was ist die bessere Versorgungsform?
Die alte, immer wiederkehrende Diskussion in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) um die Frage, was für Betriebsrenten besser ist, Rente oder Einmalzahlung, hat mit zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichts Anfang des Jahrs 2023 (vgl. , NWB WAAAJ-38158 und 3 AZR 220/22, NWB HAAAJ-34226) neue Nahrung erhalten. Welche Konsequenzen lassen sich aus den Entscheidungen ziehen?
.
Entscheidungen zu Einzelfällen
[i]Unzureichende Darstellung eigenen HandelnsFür den der Entscheidung BAG 3 AZR 501/21 zugrunde liegenden Sachverhalt ist festzuhalten, dass die (Rechtsnachfolgerin der) Arbeitgeberin zwar ein faires Angebot zur Umwandlung abgegeben hatte, aber ihr Handeln völlig unzureichend erklärte. Dazu zählte vor allem auch die Darstellung, wie sich Renten- oder Einmalzahlungen steuerlich und in der Sozialversicherung auswirken.
[i]Mit welchem Faktor ist bei einer Umwandlung zu rechnen?Der dem Urteil BAG 3 AZR 220/22 zugrunde liegende Fall betrifft indes die Frage, mit welchem Faktor bei einer Umwandlung zu rechnen ist. Üblicherweise wird eine Jahresrente mit einem Faktor zwischen 14 und 18 auf Einmalabfindung umgerechnet. Der Arbeitgeber hatte hier aber sein Angebot nur mit dem Faktor 10 ausgestattet und zudem eine hoh...